Medizinprodukte-Beauftragter

hat sich auf praxisnahe Aus-, Fort- und Weiterbildungen zum Medizinprodukterecht spezialisiert.
Medizinprodukte dürfen nur nach Maßgabe der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden.
Medizinprodukte-Beauftragte unterstützen den Betreiber bei der praktischen Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Sie tragen durch ihre Tätigkeit zur Sicherheit beim Anwenden und Betreiben von Medizinprodukten bei.
Ihr Nutzen:
- Fundiertes Wissen zur praktischen Umsetzung der MPBetreibV,
- Verbesserung der Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten,
- Einhaltung der Vorgaben gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Auf diesen Seiten finden Sie ausführliche Informationen zu den Aufgaben und der Ausbildung von Medizinprodukte-Beauftragten (vom Betreiber beauftragte Personen; synonym: MPG-Beauftragte).
- keine Rechtsberatung -
Alle Infos kompakt
Alle Infos zur Aus- und Fortbildung von Medizinprodukte-Beauftragten kompakt als PDF.
Download [178 KB]